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Hausordnung Elisabeth-Gymnasium Eisenach

Präambel
Das Elisabeth-Gymnasium ist eine staatliche Schule.
Wir legen auf eine Atmosphäre des Vertrauens und der Offenheit größten Wert.
Ziel ist es, die Freude am Lernen und Lehren zu fördern, die Sinnhaftigkeit des Lernstoffes zu vermitteln und durch kooperative Lernformen Eigenverantwortung, Zusammenarbeit und Individualität zu stärken, um unsere Schüler bestmöglich auf ein Leben nach der Schule vorzubereiten.
Die Grundlagen für das gesellschaftliche Zusammenleben, wie Respekt und Akzeptanz, Höflichkeit, Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft, Ehrlichkeit, Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständlich auch Grundlagen für das Funktionieren unserer Schulgemeinschaft.
Menschenverachtende und demokratiefeindliche Äußerungen in Wort, Bild, Schrift und Kleidung sowie jegliche Form von Gewalt werden an unserer Schule nicht akzeptiert.
Schüler, Eltern und Lehrer tragen gemeinsam dazu bei, dass diese Ziele erreicht werden. Um einen geordneten und störungsfreien Ablauf des Unterrichts zu gewährleisten wird der innere Schulbetrieb ergänzend zu den europäischen-, Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalgesetzen durch nachfolgende Hausordnung konkretisiert.

Allgemeine Regelungen

  1. Bei Krankheit eines Schülers erfolgt die Abmeldung eine halbe Stunde vor Unterrichtsbeginn auf den bekannten Wegen durch die Sorgeberechtigten. Bei einer Erkrankung an mehr als drei aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen ist bei Wiederkehr zeitnah eine schriftliche Mitteilung der Sorgeberechtigten über die Dauer der Krankheit bei der jeweiligen Klassenleitung vorzulegen.
  2. Spätestens 15 Minuten nach Unterrichtsbeginn meldet der Klassensprecher oder dessen Stellvertreter fehlende Schüler im Sekretariat.
  3. Für die Kenntnisnahme des Stunden- und Vertretungsplans sind Lehrer und Schüler in Eigenverantwortung verpflichtet.
  4. Fahrräder und Mopeds sind ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Plätzen auf dem Schulhof abzustellen. Für Schäden oder Verlust an Fahrzeugen jeglicher Art übernimmt die Schule keine Haftung.
  5. Das Anbringen von Plakaten und Aushängen ist nur mit Genehmigung der Schulleitung gestattet.
  6. Alle Schüler und Lehrer finden sich spätestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Schule ein, um einen ruhigen und geordneten Schulbeginn zu gewährleisten.
  7. Der Genuss von legalen und illegalen Drogen ist auf dem Schulgelände strikt verboten.

Medienkompetenz, digitale Endgeräte, Umgang mit KI

  1. Medienkompetenz
    Unsere Schule fördert einen reflektierten, verantwortungsbewussten und kreativen Umgang mit digitalen Medien und künstlicher Intelligenz (KI). Ziel ist es, Medienkompetenz, Datenschutzbewusstsein, Kreativität und kritisches Denken zu stärken.
    Dazu gehört selbstverständlich auch eine Wissensvermittlung mittels digitaler Medien. Hierzu hält die Schule digitale Endgeräte vor und fördert die Medienkompetenz des Personals. Neben dem schulischen Kontext sehen wir auch die Sensibilisierung des sozialen Umfeldes (Eltern, Geschwister, Freunde) als wichtigen Teil des pädagogischen Auftrags an.
    Die Vorteile der Medien sollen genutzt, während nachteilige und
    gefährdende Elemente ausgeschlossen werden sollen.
    Da sich die technischen Gegebenheiten und die rechtlichen Grundlagen sehr schnell ändern, wird die Schulkonferenz ermächtigt, ergänzende oder abweichende Regelungen zu treffen.
  2. Bild- und Tonaufnahmen
    Bild- und Tonaufnahmen sind auf dem gesamten Schulgelände grundsätzlich zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von Lehrern und anderen Schülern untersagt. Bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen kann die Schulleitung abweichende Regelungen treffen.
  3. Private Endgeräte
    Folgende Regelungen gelten für mobile Endgeräte. Sie umfassen tragbare Geräte, die ortsunabhängig für Sprach- und Datenkommunikation genutzt werden können, bspw. Smartphones, Tablets, Laptops, E-Reader und Smartwatches.
    Das Mitführen von mehr als einem privaten Handy ist ohne triftigen Grund und ohne Genehmigung der Schulleitung nicht gestattet.
    Im Schuleingangsbereich (Plateau und Treppen) ist die Nutzung privater Endgeräte generell untersagt, da ansonsten der ungestörte Zugang zum Schulgebäude nicht gegeben ist.
    Bei Leistungsnachweisen müssen sich alle mobilen Endgeräte ausgeschaltet im Schulranzen oder der Tasche befinden; es sei denn der Leistungsnachweis erfordert die Nutzung des mobilen Endgerätes. Nach Ermessen der Lehrkraft können mobile Endgeräte auch eingesammelt werden.
    1. Regelungen Klassen 5-9
      Fünf Minuten vor, während des Unterrichts und in den Pausen müssen private Geräte ausgeschaltet und in der Schultasche aufbewahrt werden. Die Nutzung ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrkraft für unterrichtliche Zwecke erlaubt. Die unerlaubte anderweitige Nutzung des Endgerätes in den „zu schulischen Zwecken erlaubten Zeiten“ gilt als schwerer Verstoß gegen diese Ordnung.
      In den Klassen 5 und 6 beschließt die Schulkonferenz jährlich, ob Handys zu Beginn des Unterrichts in einer Sammelbox abgegeben werden sollen oder nicht. Ein homogenes Vorgehen innerhalb der Schule ist anzustreben.
      Abweichungen von diesem gemeinsamen Vorgehen können aus spezifischen Gründen durch die Klassenlehrer getroffen werden. Dies ist zu begründen, schulintern zu dokumentieren und den Eltern mit Begründung mitzuteilen.
    2. Regelungen Klassen 10-12
      Im Unterricht sind Endgeräte nur nach ausdrücklicher Freigabe durch die Lehrkraft zu nutzen. Sie müssen ansonsten lautlos, ausgeschaltet oder im Flugmodus sein und in der Schultasche aufbewahrt werden.
      In Freistunden und Pausen ist eine private Nutzung digitaler Geräte erlaubt, sofern der Unterricht nicht gestört wird.
  4. Nutzung von KI
    Die Nutzung von KI kann nach dem jeweiligen wissenschaftlichen
    Erkenntnisstand von der Lehrkraft erlaubt werden. KI-generierte Inhalte sind zu kennzeichnen.
  5. Verstöße / Konsequenzen
    Geräte können bei Missbrauch bis zum Ende des Schultages eingezogen werden, wobei es im ausgeschalteten Zustand zu übergeben ist. Bei schweren oder wiederholten Verstößen ist eine Abholung durch die Eltern zu forcieren. Pädagogische oder ordnungsrechtliche Maßnahmen bleiben hiervon unberührt.
    Die Nutzung der Endgeräte bei Leistungsnachweisen entgegen der Anordnung der Lehrkraft gilt als Täuschungsversuch.

Nutzung von Schulbüchern (Leihbücher)
Leihbücher sind Eigentum der Schule und mit Sorgfalt zu behandeln.
Beschriftungen, Markierungen, Knicke oder sonstige Beschädigungen sind zu vermeiden. Die Bücher sind am Ende des Schuljahres vollständig und in einem ordentlichen Zustand zurückzugeben.

Nutzung von allgemeinen und weiteren Räumen
Jeder Nutzer ist verpflichtet, die sanitären Anlagen sauber und unbeschädigt zu hinterlassen.
Die Sporthalle darf nur in geeigneter Sportkleidung und mit sauberen
Hallenschuhen betreten werden.
Der Oberstufenraum ist an Schultagen ausschließlich für Schüler der 11. und 12. Klasse zugänglich. Der Schlüssel ist gegen Unterschrift im Sekretariat abzuholen und wieder abzugeben.

Aufsicht, Hausrecht und Weisungsbefugnis

  1. Das Verlassen des Schulgeländes ist allen Schülern der Klasse 5 bis 10 in den Pausen grundsätzlich untersagt. Für die Schüler der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe gilt die Belehrung der Stammkursleiter.
  2. Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben. Für den Verlust von Wertgegenständen haftet die Schule nicht.
  3. Jeder Lehrer ist gegenüber jedem Schüler auf dem Schulgelände weisungsbefugt.
  4. Nach der letzten Unterrichtsstunde werden grundsätzlich die Stühle in den Räumen hochgestellt, die Fenster geschlossen, die Elektrogeräte und die Raumbeleuchtung ausgeschaltet.
  5. Die Unterrichtsräume sind nur im Beisein einer Lehrkraft zu betreten. Ist spätestens zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein Lehrer anwesend, erfolgt eine umgehende Meldung durch den Klassensprecher oder dessen Stellvertreter im Sekretariat.
  6. Die Hausaufsicht der Lehrer wird nach Möglichkeit in den Pausen durch eine Schüleraufsicht der Klassenstufe 11 unterstützt, welche mit Hilfe eines Wochenplans geregelt wird.

Schlussbestimmungen
Insofern in Einzelfällen Themen durch die Hausordnung nicht hinreichend geklärt sind, sind die vorstehenden Ziele als Grundlage für weitere Entscheidungen maßgeblich zu beachten. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.

Einstimmig verabschiedet von der Schulkonferenz des Elisabeth-Gymnasiums am 27. November 2025.